Unsere Wirksamkeit wird von Dritten anhand des Standards NF T 72-281 dokumentiert.
Der NF T 72-281 Standard ist ein Protokoll, das von der französischen Normungsorganisation AFNOR entworfen wurde. Es wurde für die Desinfektion von Luft und Oberflächen entwickelt und ist für seine besonders strengen Erfüllungsbedingungen bekannt. NF T 72-281 definiert eine Reihe von Testmethoden, um Desinfektionsprodukte unter realen Bedingungen zu testen; Wirksamkeitsdaten werden nach Tests erhoben, die nur entsprechend der beabsichtigten Art der Anwendung durchgeführt werden. Bei der Prüfung jedes Luft-Desinfektionsmittels ist es wichtig, die Übereinstimmung mit NF T 72-281 zu überprüfen.
Die Anforderungen an die Biozid-Wirksamkeit hängen von den Zielorganismen ab:
- Bakterien: > 5-log Reduzierung
- Sporen: > 3-log Reduzierung
- Pilze und Hefen:> 4-log Reduzierung
- Viren einschl. Phagen: > 4-log Reduzierung
- Mykobakterien: > 4-log Reduzierung
STERISAFE verwendet für alle seine Produkte die Norm NF T 72-281 und kann somit deren Wirksamkeit garantieren. In Anbetracht der Testbedingungen, der erforderlichen hohen Abtötungsziele und des großen Zielbereichs sollte die NF T 72-281 die einzige akzeptable Standardmethode für die Behauptung der Wirksamkeit von Luft-Desinfektionsmitteln sein. STERISAFE war ein Pionier bei der Anwendung dieses Standards in der Industrie der ozonbasierten Desinfektionssysteme und wird dies auch weiterhin bleiben.
Wirksamkeit von STERISAFE PRO gegen Bakterien, Viren, Pilze und Hefe
Typ (minimale Log-Reduktion erforderlich) |
Keim | STERISAFE log-Reduzierung |
Bakterien (> 5.0) | Enterococcus faecium* | 6.73 |
Enterococcus hirae***NFT | 6.59 | |
Proteus mirabilis* | 5.80 | |
Pseudomonas aeruginosa*NFT | 6.99 | |
Staphylococcus aureus*NFT | 6.80 | |
VRE* | 5.51 | |
Listeria monocytogenes* | ≥ 6.97 | |
Escherichia coli*NFT | 6.18 | |
Pilze & Hefe (> 4.0) | Candida albicans*NFT | 4.17 |
Viren (> 4.0) | Coronavirus**NFT | ≥ 5.25 |
Adenovirus**NFT | ≥ 4.28 | |
Norovirus**NFT | ≥ 4.96 | |
Modifiziertes Vaccinia Ankara (MVA)** | ≥ 4.68 | |
Polyomavirus SV40** | 4.77 |
NFT: Referenzmikroorganismen aufgelistet in NF T 72-281
* Getestet vom Dänischen Technologischen Institut
** Geprüft durch Dr. Brill + Partner GmbH Institut für Hygiene und Mikrobiologie
*** Getestet von INFUSER ApS und dem Metropolitan University College
“Ich war Teil des Expertentreffens, das in Genf mit anderen Spezialisten der Infektionskontrolle stattfand (…) und 2014 wurde die Norm NF T 72-281 als erste geschaffen, um AED-Prozesse (Automated Enviromental Disinfection) zu kontrollieren. Ich habe begonnen, mit dieser neuen Technologie unter Verwendung von Ozon zu arbeiten, und mit den vorläufigen Ergebnissen bin ich zufrieden und denke, dass sie wirklich vielversprechend ist!”
– Prof. Skrlin, MD & PhD Klinische Mikrobiologie
Prof. Jasenka Skrlin über NFT und Umweltdesinfektion
Die Biozidprodukt-Verordnung
Biozidprodukte zielen darauf ab, Menschen, Tiere und Materialien vor schädlichen Organismen wie Schädlingen oder Bakterien zu schützen, indem sie diese zerstören oder inaktivieren. Aufgrund ihrer Wirkungsweise können diese Produkte gefährlich sein, wenn sie mit unzureichenden oder gar ohne strenge Tests auf den Markt kommen. Seit September 2013 fungiert die Biozidprodukte-Verordnung (BPR, Verordnung (EU) 528/2012) als rechtlicher Rahmen mit dem Ziel, die Regeln zur Abgrenzung der Vermarktung und Verwendung von Biozidprodukten in der Europäischen Union zu kontrollieren und abzugleichen.
Der BPR wird nach dem Vorsorgeprinzip festgelegt, und seine Absicht ist es, die Gesundheit von Mensch und Umwelt zu schützen. Alle Biozid-Produkte in der EU müssen vor der Vermarktung nach dieser Verordnung zugelassen werden; Hersteller, die diese Anforderung übersehen, handeln illegal. Es wird dringend empfohlen, vor dem Erwerb von Biozidprodukten deren Registrierung nach dem BPR zu überprüfen.
STERISAFE ist Teil der European Ozone Trade Association (EuOTA), einer Gruppe, die sich aus Herstellern von Ozongeneratoren zusammensetzt. Ziel der EuOTA ist es, das ozonbasierte Wissen unter den Unternehmen zu konsolidieren und Ozon und Ozongeneratoren im Rahmen des BPR ordnungsgemäß zu registrieren.